Es hat gute Chancen, sich zu einem Erfolgsmodell zu entwickeln: das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Sein Ziel ist es, ab 2018 die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland weiter voranzubringen – gerade auch bei kleinen und mittleren Betrieben. Doch auch für Privatleute bietet es bei der Altersvorsorge echte Vorteile, übrigens nicht nur für Angestellte. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Gesetzgeber stärkt die Altersversorgung: Betriebsrente noch attraktiver
Steuerfreibetrag steigt
Ab 2018 ist es möglich, steuer- und sozialversicherungsfrei deutlich mehr Geld in eine bAV zu investieren. Bis zu 8 Prozent (bisher 4 Prozent) der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sind steuerfrei, also 6.096 Euro. 4 Prozent (3.048 Euro) sind zudem sozialversicherungsfrei. Auch „Nachzahlungen“ für frühere Jahre sind bei länger ruhenden Arbeitsverhältnissen möglich, hier sind ebenfalls maximal 8 Prozent pro Kalenderjahr steuerfrei.
Entgeltumwandlung: Chef zahlt zu
Bei einer Entgeltumwandlung (also z.B. einer Direktversicherung) spart nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben. Ab 2019 muss der Arbeitgeber bei Neuverträgen grundsätzlich ersparte Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 15 Prozent in den Vertrag des Arbeitnehmers einzahlen. Bei bestehenden Verträgen greift diese Regelung ab 2022. Die bAV rechnet sich für Beschäftigte also künftig noch mehr.
Riester-Förderung steigt
Auch „Riestern“ wird stärker finanziell gefördert. Die Riester-Grundzulage für jeden Vertrag steigt von 2018 an auf jährlich 175 Euro (bisher 154 Euro). Weiterhin unverändert bleiben allerdings die Zulagen für Kinder (180 bzw. 300 Euro, je nach Geburtsjahr).
Unternehmen müssen handeln
Für Unternehmen bedeutet das neue Gesetz aber noch etwas Weiteres: Sie müssen jetzt handeln. Einige Gesetzesänderungen betreffen alle Arbeitgeber, die bereits heute eine bAV anbieten. Unternehmen sollten daher ihre bestehenden Versorgungsordnungen umgehend prüfen und überarbeiten, um ihre Betriebsrente für alle Beteiligten zu optimieren und den künftigen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Spezialisierte bAV-Experten, beispielsweise von R+V und ihrer Beratungstochter compertis, unterstützen die Firmen dabei.
... und wenn dies zu kurz und knapp war:
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